Erbrecht

Rechtsanwalt Hans-Joachim Krause

Ob im privaten Bereich oder Geschäftsleben: Erbfolge und Unternehmensfolge sollten bereits zu Lebzeiten eindeutig durch Testament/Erbvertrag/ Verrmächtnisänderung/ Schenkung oder Übertragung, zu Lebzeiten geregelt sein. Das erspart allen Beteiligten unangenehme Erbstreitigkeiten.

Wir beraten Sie und schaffen für Sie auf der Grundlage des Erbrechts eindeutige testamentarische Regelungen. Bei kompetenter Beratung eröffnen sich viele Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nutzen sollten.

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